Lexikon






Banknoten und Briefmarken

Banknoten und Briefmarken dürfen in der Werbung nur abgebildet werden, wenn eine Verwechslung mit echten Wertzeichen ausgeschlossen ist. Ohne spezielle Bewilligung dürfen Banknoten abgebildet werden, wenn keine Gefahr der Verwechslung mit echten Banknoten besteht, z.B. weil sie seit mindestens zwei Jahren zurückgerufen wurden oder wenn Länge und Breite der Abbildung höchstens die Hälfte oder mindestens das Doppelte der Originalnote ausmachen, oder die Abbildung weniger als 40% der Originalnote zeigt. Die Schweizerische National Bank (SNB) hat diesbezüglich Richtlinien erlassen. In allen übrigen Fällen ist eine individuelle Bewilligung der SNB oder der Post notwendig. An Banknoten selber besteht kein Urheberrecht, aber die darauf abgebildeten Werke können urheberrechtlichen Schutz geniessen. Briefmarken sind urheberrechtlich geschützt. Plagiate sowie die zur Reproduktion verwendeten Mittel können beschlagnahmt und zerstört werden.
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