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Lexikon
Binnenmarkt
Abgrenzung von Märkten auf Basis der politischen Staatsgrenzen. Binnenhandel im engeren Sinne beschreibt also den Warenaustausch zwischen Wirtschaftssubjekten innerhalb der Grenzen eines Staates (Binnenmarkt). Beim Binnenhandel im weiteren Sinne bleiben Staatsgrenzen unberücksichtigt, falls innerhalb eines länderübergreifenden Raumes (z.B. Europäischer Binnenmarkt) der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistung und Kapital gewährleistet wird.