© My company 2010 |
Lexikon
Bonus
In der Alltagssprache wird der Begriff Bonus für eine Vielzahl von Erscheinungsformen verwendet. Eine einheitliche rechtliche Definition existiert nicht. Grund dafür ist, dass eine Bonusvereinbarung ausgesprochen vielfältig ausgestaltet werden kann. Gemeinsam ist allen Boni die Eigenschaft eines variabel ausgestalteten Vergütungsmodells. Die Bonusvereinbarung kann als Gratifikation oder als Lohnbestandteil ausgestaltet sein.