Lexikon






Computerprogramme

Begriff des Urheberrechtsgesetzes. Da für Computerprogramme keine anderen Schutzrechte bestehen, hat der Gesetzgeber diese im URG als geschützte Werke definiert. Computerprogramme, die mit der Hardware verbunden sind und zu deren Funktionieren beitragen, sind durch das Patentgesetz geschützt.
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