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Lexikon
Datenschutzgesetz
Das Datenschutzgesetz (DSG) bezweckt den Schutz der Persönlichkeit von Personen vor einer unrechtmässigen Bearbeitung und Weitergabe ihrer Daten. Verstanden wird unter Datenschutz der Gebrauch von persönlichen Daten ohne die explizite Einwilligung dazu. Als Personendaten werden alle Angaben bezeichnet, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen. Dies können auch Daten juristischer Personen sein, z.B. Kundendaten, Personaldossiers, Logs, E-Mails, Profile, Kontodaten, Festplatteninhalte, Zitate, Personenbilder, etc.