Lexikon






Deklarationsvorschriften

Deklarationsvorschriften verlangen die Angabe verschiedener, den Konsumenten und die Kontrollbehörden interessierenden Informationen auf der Umhüllung vorverpackter Waren. Auf der Verpackung messbarer Waren ist der Preis und, soweit nicht nach Stück verkauft wird auch die Menge, anzugeben. Bei ungeraden Gewichten ist überdies der Grundpreis anzugeben. Besonders eingehende Vorschriften bestehen für Lebensmittel und Arzneimittel, wo zusätzlich noch die Sachbezeichnung, die Zusammensetzung und meistens auch die Angabe des verantwortlichen Herstellers und Importeurs verlangt werden. An weiteren Informationen kann die Angabe von Verkaufsdaten, Lager- und Verwendungshinweisen, Bewilligungsnummern oder der geografischen Herkunft verlangt werden.
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