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Lexikon
Einkaufsgenossenschaft
Zusammenschluss von Einzelhändlern mit dem Zweck, durch die gemeinsame Beschaffung von Waren günstigere Preise und Konditionen erzielen und somit die Wettbewerbsfähigkeit verbessern zu können. Heute erstreckt sich die Zusammenarbeit oft auf alle Funktionsbereiche des Einzelhandels (Einheitliche Gestaltung der Verkaufsstellen, gemeinsame Handelsmarken, zentral gesteuerte Werbung etc.).