Lexikon






Erwerbswirtschaftliches Prinzip

Das erwerbswirtschaftliche Prinzip besagt, ein (privates) Unternehmen erbringe auf Dauer nur dann eine Leistung, wenn die Chance auf Gewinn bestehe. Über die Höhe des Gewinns macht das erwerbswirtschaftliche Prinzip keine Angabe. Das Prinzip der Gewinnmaximierung besagt, der angestrebte Gewinn solle so hoch wie möglich sein. Wird in der klassischen BWL noch das Prinzip der Gewinnmaximierung favorisiert, ist dieses Prinzip heute stark umstritten. Es verführt zu kurzfristigem Denken und Handeln im Unternehmen, da Kosten, die jetzt anfallen und erst später Nutzen bringen, vermieden werden sollen. Angemessen ist der Gewinn dann, wenn sich das eingesetzte Kapital (EK) durch den Gewinn im selben Masse verzinst, wie das auf dem freien Kapitalmarkt der Fall wäre. Dieses Prinzip bezieht sich also auf keine absolute Grösse, sondern auf eine relative Grösse, eben den Kapitalmarktzins.
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