© My company 2010 |
Lexikon
Fahrzeugwerbung, rechtliche Auflagen
Alle Arten von Fahrzeuge dürfen grundsätzlich zur Werbung eingesetzt werden, diese aber darf die Aufmerksamkeit anderer Strassenbenützer nicht ablenken. Aufschriften und Bemalungen auf Fahrzeugen dürfen daher nicht selbstleuchtend, beleuchtet oder lumineszierend sein. Retroreflektierende Werbung ist bei Erfüllung der einschlägigen europäischen Norm zulässig.