Lexikon






Fernsehwerbung, rechtliche Auflagen

Fernsehwerbung ist im Rahmen des Kommunikationsrechts zulässig für Waren oder Dienstleistungen und für gemeinnützige Organisationen. Verboten sind religiöse und politische Werbung sowie Werbung für alkoholische Getränke (Ausnahmen betreffen private Stationen) und Tabak. Die Werbung für Arzneimittel ist je nach Beschaffenheit zulässig. Nicht geschaltet werden darf unwahre, irreführende oder unlauterem Wettbewerb gleich kommende Werbung.
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