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Lexikon
Franchisevertrag
Der Franchisevertrag ist ein Innominatskontrakt (d.h. nicht gesetzlich geregelt) und bedarf deshalb nicht zwingend der schriftlichen Form (was aber unbedingt empfehlenswert ist). Er basiert auf einer vertikalen Kooperationsform mit Austauschcharakter in einem Dauerschuldverhältnis. Der Franchisegeber stellt sein Betriebskonzept dem Franchisenehmer zur Verfügung. Der Franchisenehmer ist immer ein selbständiger Unternehmer mit eigenem Risiko.