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Lexikon
Garantiemarke
Die Garantiemarke ist eine selbständige Marke eines einzelnen Markeninhabers, die von verschiedenen Unternehmen unter der Kontrolle des Markeninhabers verwendet werden kann und die gewisse Eigenschaften der entsprechenden Produkte gewährleistet (Gütesiegel aller Art: Wollsiegel, Armbrust, Bioknospe). Bei der Hinterlegung der Garantiemarke muss auch ein Markenreglement hinterlegt werden, welches die Kriterien und Voraussetzungen festhält, unter welchen die Marke benutzt werden darf. Jedem Unternehmen, das diese Bedingungen erfüllt, ist die Benutzung der Marke zu gestatten.