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Lexikon
Grosshandel
Als Grosshändler werden Unternehmungen des Handels bezeichnet, welche Produkte nicht selber herstellen sondern diese von Herstellern beschaffen und an verschiedenste Abnehmer verkaufen, soweit es sich nicht um private Haushalte resp. Privatpersonen handelt. Der Grosshändler kauft Produkte ein und verkauft diese unverändert weiter oder handelstypisch verändert (z.B. Portionierung, Veredelung) an Wiederverkäufer. Diese Form wird auch als Handel unter Kaufleuten bezeichnet. Zudem übernimmt der Grosshandel Funktionen wie die Lagerhaltung, Sortimentsbildung, Verkaufsförderung, Marktpflege, Markterschliessung und -bearbeitung, Definition von Preisen und Konditionen, Sicherstellung der Lieferbereitschaft, Kundendienst und Kreditgewährung.