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Lexikon
Heilanpreisungen
Gesundheitliche Anpreisungen für Nahrungs- und Genussmittel bedürfen einer ausdrücklichen Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheitswesen. Für Kosmetika sind gesundheits- und hygienefördernde Wirkungen zugelassen. Erlaubt sind daher Empfehlungen wie: Hilft der Kariesbekämpfung, fördert Haarwuchs, mässigt die Schweissbildung. Verboten sind dagegen alle Hinweise krankheitsheilender, krankheitslindernder oder krankheitsverhütender Wirkungen, insbesondere auch Abbildungen und Testimonials von Ärzten.