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Lexikon
Incoterms, Gliederung
Bei den INCOTERMS wird zwischen Einpunktklauseln und Zweipunktklauseln unterschieden. Bei den Einpunktklauseln gehen Kosten und Gefahren zum selben Zeitpunkt vom Verkäufer auf den Käufer über (E-, F- und D-Klauseln). Bei der Anwendung von Zweipunktklauseln gehen Kosten und Gefahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom Verkäufer auf den Käufer über (Gefahrenübergang vor Kostenübergang).