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Lexikon
Irreführung durch Berühmung
Berühmung nennt man die falsche Behauptung eines Werbetreibenden, seine Ware sei durch ein staatlich verliehenes Schutzrecht (Patent, Muster, Marke) geschützt oder habe eine besondere Auszeichnung (Medaille) erlangt. Solche Berühmungen waren früher ziemlich häufig, heute haben sie indessen ihre Werbewirksamkeit weitgehend verloren. Es versteht sich, dass Berühmungen unzulässig sind. Wer von seiner Ware behauptet, sie sei gesetzlich geschützt, hat nachzuweisen, dass ein Patentrecht verliehen wurde. Titel wie Dr., Prof. dürfen in der kommerziellen Kommunikation nur verwendet werden, soweit sie aussagekräftig sind. Unzulässig ist z.B. Haarwuchsmittel nach Prof. Müller, falls dieser den Titel als Jurist oder von einer Scheinuniversität erworben hat.