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Lexikon
Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag wird bei jedem Kauf oder Verkauf geschlossen und ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag (Obligation), durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen oder ihm ein Recht zu verschaffen und, wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt, diese Sache zu übergeben. Der Käufer verpflichtet sich, den vereinbarten Kaufpreis (in Geld) zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.