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Lexikon
Kollektive Werkschöpfung und Miturheberschaft
Begriff des Urheberrechtsgesetzes. Im Alltag ist die kollektive Werkschöpfung weit verbreitet. In den unterschiedlichsten Bereichen werden heutzutage Werke in Teamarbeit geschaffen (z.B. Filme, Fernsehprogramme, Werbeprojekte usw.). Eine sogenannte Miturheberschaft liegt vor, wenn mehrere gemeinsam, d.h. in bewusster Zusammenarbeit und nach einem gemeinsamen Konzept, ein Werk schaffen. Kein Miturheber ist, wer ein Werk bloss finanziert oder wer technische Hilfe leistet.