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Lexikon
Kollektivgüter
Öffentliche Güter (auch Kollektivgüter genannt) unterscheiden sich von privaten Gütern in zweierlei Hinsicht: Ein Auschluss vom Konsum des Gutes ist entweder technisch nicht möglich oder zu teuer (Nicht-ausschliessbar); das Gut können mehrere Individuen gleichzeitig nutzen, ohne dass sie sich in ihrem Konsum gegenseitig beeinträchtigen (Nicht-Rivalität im Konsum). Weil diese Merkmale ein Trittbrettfahrer-Verhalten erlauben, werden sie nicht von privater, sondern von staatlicher Seite angeboten.