bgabe des Staates, um unerwünschte Aktivitäten zu verringern (z.B. Tabaksteuer, Kehrichtsackgebühr). Lenkungsabgaben im Umweltbereich(z.B. CO2-Abgabe) sollten vollumfänglich an die Wirtschafssubjekte zurückbezahlt werden, zumindest aber zweckgebunden eingesetzt werden.