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Lexikon
Lockvogelwerbung
Lockvogelwerbung nennt man die Werbung mit unter Einstandspreis angebotenen Markenartikeln, welche als Zugpferd für das übrige Angebot herausgestrichen werden. Der Werbetreibende ist weniger daran interessiert, die angepriesenen Lockvögel zu verkaufen, sondern vielmehr daran, das Publikum in seinen Laden zu locken und ihm dort auch andere, normal kalkulierte Waren anzubieten. Dies ist verboten, wenn dabei die Kunden über die eigene Leistungsfähigkeit getäuscht werden. Verboten ist auch die Werbung für Waren, welche nicht oder nur in ungenügender Anzahl angeboten werden können. Weil die Täuschung in solchen Fällen schwer zu beweisen ist, wird sie bei Preisen unter dem Einstandspreis vermutet (Beweislastumkehr). Der Anbieter hat also die Lauterkeit seiner Preise zu beweisen. Die Relevanz in der Praxis ist allerdings gering, es gibt nur wenige Entscheide zu diesem Tatbestand.