Lexikon






Lohn

Mit dem Lohn wird per Definition die Leistung bezahlt, welche eine Person gemäss einem schriftlichen oder mündlichen Vertrag für eine andere Person geleistet hat. Bei dieser anderen Person kann es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person (Unternehmen, Organisation ohne Erwerbscharakter oder öffentliche Verwaltungseinheit) handeln.
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