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Lexikon
Lotterien
Lotterien oder Glücksspiele sind höchstens für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke zulässig. Eine Lotterie liegt vor, wenn auf Grund eines Einsatzes ein Gewinn in Aussicht gestellt wird, welcher durch Zufall zugeteilt wird. Lotterien können daher auch Schätzungsaufgaben sein, wenn die richtige Lösung nur durch Zufall erraten werden kann, nicht aber eigentliche Geschicklichkeitswettbewerbe, bei welchen eine aussagekräftige Rangliste erstellt wird.