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Markenschutz, Gültigkeitsdauer und Verlängerung

Begriff des Markenschutzgesetzes. Der Markenschutz dauert grundsätzlich ewig, wenn die Verlängerung jeweils gültig beantragt und die Gebühr bezahlt wird. Dies ist alle 10 Jahre der Fall. Bei der Verlängerung kann, ausser einer Verkleinerung des Kataloges der Produkte, für welche die Marke geschützt sein soll, die Marke nicht verändert werden. Für eine Erweiterung muss die Marke neu hinterlegt werden.
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