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Lexikon
Pacht
Die Pacht ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter ein wirtschaftliches Gut, beispielsweise einen Betrieb, zur Nutzung und Ertragserzielung gegen ein festes Entgelt, den Pachtzins, zu überlassen. Die Erträge stehen dem Pächter zu. Der Vorgang als solcher wird als Verpachtung bezeichnet.