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Lexikon
Patent
Dies ist der Begriff für ein Recht und dient dem Schutz für die gewerbliche Verwertung einer Erfindung eines neuartigen Erzeugnisses oder für die Erfindung eines neuen Herstellungsverfahrens. Das Patent erlaubt dem Patentinhaber, den Gegenstand der Erfindung gewerbsmässig herzustellen, selbst zu gebrauchen oder in den Handel zu bringen. Gegen Dritte, die dieses Recht missbrauchen, kann er gerichtlich vorgehen.