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Lexikon
Patentschutz
Der Patentschutz gewährt dem Patentinhaber während maximal 20 Jahren das Recht, andere von der gewerbsmässigen Nutzung der Erfindung auszuschliessen. Während dieser Zeit kann der Patentinhaber anderen verbieten, die Erfindung ohne seine Zustimmung z.B. herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen oder einzuführen. Dies ermöglicht es dem Patentinhaber, das in die Entwicklung investierte Geld wieder einzunehmen und Gewinne zu erwirtschaften. Sozusagen als Gegenleistung muss die Erfindung exakt erläutert und der Allgemeinheit offen gelegt werden. Dadurch steht für Forscher die technische Lösung als wichtige Informationsquelle für Weiterentwicklungen zur Verfügung.