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Lexikon
Personenbilder, Spezialtatbestand
Besonderer Unlauterkeitsbestand oder Spezialtatbestand. Bilder von berühmten Persönlichkeiten, Sportlern usw. in Verbindung mit der angebotenen Leistung dürfen in der Werbung nur verwendet werden, wenn die abgebildeten Personen hierfür ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben haben. Das Einverständnis ist für jede Benutzungsart wieder neu einzuholen. Wer sein Bild für die kommerzielle Kommunikation zum Beispiel im Rahmen einer Dokumentation freigegeben hat, braucht nicht zu dulden, dass es ohne seine zusätzliche Einwilligung auch für ein Plakat verwendet wird. Einwilligungen zur Veröffentlichung können jederzeit kurzfristig widerrufen werden.