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Lexikon
Preisbindung
Ein Prinzip der Preisdurchsetzung für nachgelagerte Absatzkanäle. Der Erzeuger verpflichtet die von ihm belieferten Gross- und Einzelhändler die von ihm festgelegten Preise beim Weiterverkauf an den Endkunden einzuhalten. Preisbindung ist seit 1974 verboten. Eine Ausnahme stellen Verlagserzeugnisse, also Bücher, Zeitungen, Zeitschriften dar. Zulässig ist hingegen die Abgabe einer Preisempfehlung bei Markenwaren.