Lexikon






Recht auf Anerkennung der Urheberschaft

Begriffe des URG, bezeichnet ein Schutzrecht (Recht des Urhebers). Allein der Urheber hat das Recht, als Urheber bezeichnet zu werden. Plagiate, Plagiatsbehauptungen und das Unterschieben des Werkes an einen Dritten verletzt dieses Persönlichkeitsrecht.
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