Lexikon






Recht auf Erstveröffentlichung

Begriffe des URG, bezeichnet ein Schutzrecht (Recht des Urhebers). Das Recht, das Ob, Wann, Wo und Wie der Erstveröffentlichung zu bestimmen, hat allein der Urheber. Bevor ein Werk veröffentlicht ist, kann es in einer Zwangsvollstreckung nicht verwertet werden. Ebenso besteht kein Recht auf einen Eigengebrauch durch andere; aus einem unveröffentlichten Werk darf auch nicht zitiert werden.
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