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Lexikon
Reklamation, Reaktionsmöglichkeit Minderung
Der Verkäufer respektive der Hersteller gibt dem Kunden einen Teilbetrag zurück, welcher in etwa die fehlende Funktion oder die Minderung der Dienstleistung kompensiert. Gerade im Dienstleistungsbereich ist diese Verhaltensweise üblich. Unter Umständen ist eine Nachbesserung nicht mehr möglich, so z.B. bei Urlaubsreisen oder beim Friseur. Mit der Minderung wird eine unvollständig oder mangelhaft erbrachte Leistung kompensiert.