© Marketingcoaching Schweizer GmbH 2013 |
Lexikon
Telefonwerbung
Telefonwerbung ist grundsätzlich gestattet, doch ist den Kunden deutlich Name und Adresse der Anrufenden mitzuteilen. Die angebotenen Waren und Leistungen sind genau zu spezifizieren, und telefonische Bestellungen sind ohne gegenteiligen Wunsch des Kunden vor ihrer Ausführung schriftlich zu bestätigen.