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Lexikon
Tombola
Als Tombolas gelten alle Lotterien, die innerhalb eines Unterhaltungsanlasses organisiert werden, deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen und bei denen die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass erfolgen. Die Lottos sind den Lotterien gleichgestellt, unter Vorbehalt der besonderen Vorschriften dieses Gesetzes.