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Lexikon
Überbrückungsfunktion
Funktion des Handels. Die Überbrückungsfunktion gilt als erfüllt, wenn durch die Raum- und Zeitüberbrückung zwischen Angebot und Nachfrage der Handel den abweichenden Bedarf durch eine angemessene Lagerhaltung ausgleicht. Gleiches gilt für den abweichenden zeitlichen Anfall von Angebot und Nachfrage. Nur dadurch ist eine flächendeckende, kontinuierliche Warenversorgung gewährleistet. Im Rahmen der Akquisition durch den Handel wird auch das Instrument der Finanzierung eingesetzt, was konkret als Kreditgewährung in Form der Absatzfinanzierung durch den Handel betrachtet werden kann.