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Lexikon
Umlaufvermögen
Dazu gehören alle Wirtschaftgüter, die dem Betrieb nicht dauerhaft dienen bzw. innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden. Im Einzelhandel sind dies in erster Linie die Waren, aber auch Forderungen, Schecks, Bank- und Postscheckguthaben, Kassenbestände. Wertpapiere können ebenfalls zum Umlaufvermögen gehören, wenn sie zur Veräusserung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve dienen. Diese Vermögenswerte werden in der Bilanz bei den Aktiva aufgeführt.