Lexikon






Vermögensrechte

Begriffe des URG, bezeichnet ein Schutzrecht (Recht des Urhebers). Das Urheberrecht verschafft dem Urheber ein Ausschliesslichkeitsrecht, ein alleiniges Bestimmungsrecht über sein Werk, vergleichbar dem Eigentum. Dieses Recht umfasst alle denkbaren und noch undenkbaren Nutzungsmöglichkeiten. Die Idee allerdings, die hinter dem Werk steht, darf stets genutzt werden.
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