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Lexikon
Verordnungen
Die Verordnungen enthalten nähere Ausführungen (Einzelheiten) zu den Gesetzen im Sinne von Wegleitungen und Vorschriften und regeln den Vollzug der Gesetze. Die Verordnungen (gelegentlich auch als Reglemente oder Ordnungen bezeichnet) müssen aber eine ausdrückliche Grundlage in einem Gesetz haben; sie werden in der Regel von der Regierung (Exekutive) erlassen und können von dieser auch jederzeit, ohne Mitwirkung des Volkes oder Parlamentes, abgeändert (angepasst) oder aufgehoben werden. Auf Bundesebene ist der Bundesrat für den Erlass und die Änderung von Verordnungen zuständig, aber nur dann, wenn er durch das Gesetz dazu ermächtigt wurde. Es gibt keine Abstimmung im Parlament oder durch das Volk.