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Lexikon
Wahrnehmungsvertrag
Begriff des Werbevertragsrechts. Mit dem Wahrnehmungsvertrag überträgt der Urheber einer Verwertungsgesellschaft verschiedene seiner Urheberrechte, welche diese treuhänderisch wahrnimmt. Der Vertrag verpflichtet die Verwertungsgesellschaft, alle Entschädigungen, die sie erhält, an den Urheber weiterzuleiten.