Lexikon






Wappenschutz

Wappen der Eidgenossenschaft und der Kantone dürfen auf Waren höchstens zu Dekorationszwecken (Lampions, Souvenirs), nicht aber zur Kenntlichmachung der schweizerischen Herkunft angebracht werden. Zu den Wappen gehören nicht nur die eigentlichen Embleme, sondern auch deren wesentliche Bestandteile, wie Schweizerkreuz, Baslerstab, Uristier usw. Für Dienstleistungen in der Werbung und auf Geschäftspapieren dürfen Wappen jedoch im Rahmen der Wahrhaftigkeit verwendet werden. So darf zwar für ein Schweizer Produkt in Inseraten mit der Schweizerfahne geworben werden, doch darf sie nicht auf der Ware selbst oder ihrer Verpackung abgebildet werden.
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