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Lexikon
Wechsel
Der Wechsel ist eine Urkunde, durch die sich der Schuldner verpflichtet, zu einem vereinbarten Zeitpunkt (in der Regel beträgt die sog. Laufzeit 90 Tage) eine bestimmte Geldsumme an seinen Gläubiger zu bezahlen. Der Wechsel ist ein Zahlungsmittel und gleichzeitig aber auch ein Kreditmittel, denn der vereinbarte Zahlungszeitpunkt liegt in der Zukunft.