Lexikon






Werbeauftrag

Begriff des Werbevertragsrechts. Der Werbeauftrag ist grundsätzlich formlos gültig, jedoch ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert. Er begründet die Zusammenarbeit zwischen einer Agentur und einem Kunden. Es werden hierbei Beratungsleistungen erbracht, welche dem Kunden im Bereich der Kommunikation dienlich sind.
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