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Lexikon
Werbung, Bekanntheitsziel
Das Bekanntheitsziel bezieht sich auf den Bekanntheitsgrad (BG) einer Marktleistung oder eines Unternehmens. Der BG kann dabei auf- oder ausgebaut, gefestigt oder aktualisiert werden. Dabei wird unterschieden zwischen den Zielwerten des gestützten (aided recall) und ungestützten (unaided recall) Bekanntheitsgrad. Gestützt bedeutet, dass bei der Erhebung der Zielwerte den Auskunftspersonen Vorgaben/Gedächtnishilfen hinsichtlich der Antworten gemacht werden.