Lexikon






Werbung, unlauter

Als "unlauter" gelten insbesondere bestimmte Werbe- und Verkaufsmethoden, die Verleitung zur Vertragsverletzung oder Vertragsauflösung, die Verwertung fremder Leistung, die Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen, die Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen und die Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen.
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