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Lexikon
Werke der Literatur
Begriff des Urheberrechtsgesetzes. Als literarische Werke werden alle menschlichen Äusserungen bezeichnet, welche mit den Mitteln der Sprache geschaffen werden. Gleichgültig ist, ob es sich um Reden oder Schriftformen handelt, beide Formen sind gleichermassen geschützt. Das Werk muss Träger eines Gedankens sein, d.h. es muss Sinn machen. Geschützt sind durch das URG Bücher, Reden, Briefe, originelle Slogans usw. Nicht geschützt sind einfache Werbetexte, Kataloge, Preislisten, Geschäftsbriefe usw.